Home | Wirtschafts ID Nr.

Wirtschafts ID Nummer

Frage:
Wer braucht eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?


Antwort:
Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer wird nur an einen wirtschaftlich Tätigen vergeben ...

Man muss die Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung nicht selbst beantragen. Sie wird von der jeweilig zuständigen Finanzbehörde zugeteilt. Allerdings wird sich die Einführung und Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer noch einige Zeit dauern. Somit wird dies jetzt bereits eine Pflichtangabe, die erst ab einem noch unbestimmten Zeitpunkt zu berücksichtigen ist. Sobald der Homepageeigentümer eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten hat, muss er sie sofort angeben. Bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz droht  dem Eigentümer der Homepage ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR oder eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber.

Aktualisiert (Samstag, den 12. Dezember 2009 um 13:17 Uhr)

 
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