ABG´s – IT/WEB-Schulungen
1. Geltung
1.1. Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Schulungsangebote von PlatformElements und für sämtliche Verträge von PlatformElements mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und rechtlichen Natur der angebotenen Schulungsleistungen bzw. der vertraglich übernommen Schulungsleistungen.
1.2. Soweit Schulungsverträge oder –angebote von PlatformElements schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2. Schulungsort
Bei den von PlatformElements durchgeführten Schulungen handelt es sich um so genannte „In-House-Schulungen“, die in den Räumen des auftraggebenden Unternehmens stattfinden. Weiter werden Schulungen beim jeweiligen Vertragspartner durchgeführt. Dies regelt das jeweilige Angebot.
3. Schulungsinhalt
Der allgemeine Schulungsinhalt der vom Auftraggeber gewünschten IT/WEB-Schulung liegt dem Angebot bei. Detailliertere Absprachen über den Inhalt der Schulungen können in enger Absprache zwischen dem Auftraggeber und PlatformElements vor Beginn der Schulung geführt werden.
4. Vorkenntnisse / Schulungserfolg
Für das Vorhandensein von erforderlichen Vorkenntnissen trägt der Teilnehmer die Verantwortung.
PlatformElements kann für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen.
5. Rechnungsstellung, Zahlung
5.1. Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Schulung.
5.2. Für die Rechnungen von PlatformElements gilt eine sofortige Zahlungsfrist nach Rechnungsstellung. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist PlatformElements berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
6. Leistungshindernisse, Unmöglichkeit
6.1. Bei Ausfall des Schulungskurses aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. PlatformElements bemüht sich innerhalb von zwei Wochen einen geeigneten Ersatztermin anzubieten. PlatformElements haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
6.2. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist PlatformElements berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
7. Haftung
7.1. PlatformElements haftet für Schäden die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer WEB-Schulung entstehen nur, wenn und soweit sie von der PlatformElements vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.
7.2. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen PlatformElements verjähren spätestens nach Ablauf von 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
8.1. Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen von PlatformElements gilt nur deutsches Recht.
8.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber PlatformElements keine Wirkung, selbst wenn PlatformElements ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PlatformElements und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von PlatformElements Gerichtsstand. PlatformElements ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von PlatformElements Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
PlatformElements
Betzenstein, Oktober 2009
1.1. Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Schulungsangebote von PlatformElements und für sämtliche Verträge von PlatformElements mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und rechtlichen Natur der angebotenen Schulungsleistungen bzw. der vertraglich übernommen Schulungsleistungen.
1.2. Soweit Schulungsverträge oder –angebote von PlatformElements schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2. Schulungsort
Bei den von PlatformElements durchgeführten Schulungen handelt es sich um so genannte „In-House-Schulungen“, die in den Räumen des auftraggebenden Unternehmens stattfinden. Weiter werden Schulungen beim jeweiligen Vertragspartner durchgeführt. Dies regelt das jeweilige Angebot.
3. Schulungsinhalt
Der allgemeine Schulungsinhalt der vom Auftraggeber gewünschten IT/WEB-Schulung liegt dem Angebot bei. Detailliertere Absprachen über den Inhalt der Schulungen können in enger Absprache zwischen dem Auftraggeber und PlatformElements vor Beginn der Schulung geführt werden.
4. Vorkenntnisse / Schulungserfolg
Für das Vorhandensein von erforderlichen Vorkenntnissen trägt der Teilnehmer die Verantwortung.
PlatformElements kann für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen.
5. Rechnungsstellung, Zahlung
5.1. Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Schulung.
5.2. Für die Rechnungen von PlatformElements gilt eine sofortige Zahlungsfrist nach Rechnungsstellung. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist PlatformElements berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
6. Leistungshindernisse, Unmöglichkeit
6.1. Bei Ausfall des Schulungskurses aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. PlatformElements bemüht sich innerhalb von zwei Wochen einen geeigneten Ersatztermin anzubieten. PlatformElements haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
6.2. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist PlatformElements berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
7. Haftung
7.1. PlatformElements haftet für Schäden die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer WEB-Schulung entstehen nur, wenn und soweit sie von der PlatformElements vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.
7.2. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen PlatformElements verjähren spätestens nach Ablauf von 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
8.1. Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen von PlatformElements gilt nur deutsches Recht.
8.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber PlatformElements keine Wirkung, selbst wenn PlatformElements ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PlatformElements und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von PlatformElements Gerichtsstand. PlatformElements ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von PlatformElements Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
PlatformElements
Betzenstein, Oktober 2009
Aktualisiert (Donnerstag, den 29. Oktober 2009 um 14:37 Uhr)
