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AGB´s – ComputerService

1. Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen PLATFORMELEMENTS und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden  Regelung unberührt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen PLATFORMELEMENTS und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass PLATFORMELEMENTS schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch Email zählt, den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail) seitens PLATFORMELEMENTS sind verbindlich für die Dauer von 14 Tage seit Aussendung des Angebotes.
Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage: www.PLATFORMELEMENTS.com) sind unverbindlich. Die Beauftragung von PLATFORMELEMENTS kann über die PLATFORMELEMENTS-Homepage erfolgen. Der Kunde kann einen Auftrag persönlich oder telefonisch oder in Textform (z.B. Brief, E-Mail) übermitteln.. PLATFORMELEMENTS ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung oder in allen Fällen auch dadurch erklärt werden, dass PLATFORMELEMENTS dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

3. Leistungen und Preise

PLATFORMELEMENTS kann sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von PLATFORMELEMENTS erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge nach § 611 ff. BGB. PLATFORMELEMENTS behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist PLATFORMELEMENTS berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

4. Installationsleistungen

Nach erfolgter Serviceleistung an Ihrem PC, werden grundsätzlich am Ort der Aufstellung des Gerätes vom PLATFORMELEMENTS mit dem Kunden die erfolgten Serviceleistungen überprüft. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelung etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch den PLATFORMELEMENTS.
Die Arbeitsstunde wird z.Z. mit 26,00€ verrechnet.

5. Reparaturleistungen

Für die Leistungen von PLATFORMELEMENTS sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von PLATFORMELEMENTS nicht zu vertreten ist. PLATFORMELEMENTS kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn
  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
  • ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
  • der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;
  • der Auftrag storniert wurde und PLATFORMELEMENTS bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
  • die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PLATFORMELEMENTS zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet PLATFORMELEMENTS, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PLATFORMELEMENTS beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt PLATFORMELEMENTS keine Haftung.

6. Beratungsleistungen, Einweisung

Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen zu den installierten Produkten angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. PLATFORMELEMENTS informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen PLATFORMELEMENTS wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt.

7. Informationspflichten

Der Kunde ist bei der Auftragserteilung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten PLATFORMELEMENTS unverzüglich mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann PLATFORMELEMENTS vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

8. Zahlungspflichten

Zahlungen an PLATFORMELEMENTS sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort in bar fällig (ohne Abzug).  Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern strittig sind.

9. Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber PLATFORMELEMENTS dafür, dass er die von PLATFORMELEMENTS geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten PLATFORMELEMENTS im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
PLATFORMELEMENTS weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.  
PLATFORMELEMENTS verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernommen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben werden, sofern hierzu keine rechtlich Verpflichtung vorliegt.

10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PLATFORMELEMENTS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von PLATFORMELEMENTS Gerichtsstand. PLATFORMELEMENTS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von PLATFORMELEMENTS Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


PlatformElements
Betzenstein, Oktober 2009

Aktualisiert (Mittwoch, den 28. Oktober 2009 um 12:42 Uhr)

 
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