Home | AGB: PDF ja o. nein?

Die AGB´s als PDF-Datei JA oder NEIN?

Es ist eine „Richlinie“, kein Gesetz, wonach es für den Leser/Kunden komfortabler ist, sowohl die AGB im Internet als Text zu lesen, wie sich diese AGB auch zu speichern (PDF) oder sie auszudrucken (auch besser aus PDF heraus). Diese Richtlinie/Empfehlung kommt aus der sogenannten „Usability“, sprich „Benutzerfreundlichkeit“ für Internetsites und entstand als Ergebnis von Diskussionen zwischen Webentwicklern und Verbraucherschützern.

Die Abmahnanwälte andererseits können selbstverständlich die gleichen Techniken auch für ihre niedrigen Zwecke benutzen. Doch es macht keinen Unterschied, ob die AGB nur als Text oder auch als PDF auf der Website stehen. Wenn ein Abmahnanwalt sie im Visir hat, dann legt er sich eh nur den „Link“ zu ihrer Website irgendwo hin, wartet auf eine Gesetzesänderung, wartet eine kleine Karrenzzeit ab, aktiviert dann ihren Link, schaut ob sie die Novelle umgesetzt haben und schlägt ggf. zu. Das hat also mit PDF ja oder nein gar nichts zu tun.

Wenn sie einen AGB-Download auf ihrer Site anbieten, ist das einzige, worauf sie wirklich achten müssen, dass die AGB in der Textform stets gleichlautend sind zu den ABG in PDF.

Aktualisiert (Mittwoch, den 23. September 2009 um 12:34 Uhr)

 
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